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Straflosigkeit des rituellen Schächtens

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 196 Heft 3 v. 20.3.1998

§ 222 StGB; § 292 StPO; Art 14 Abs 1 StGG; Art 63 Abs 2 Staatsvertrag von St. Germain; Art 9 MRK:

Das Schächten von unbetäubten Schlachttieren entsprechend den islamischen und den israelitischen - verfassungsgesetzlich gewährleisteten - religiösen Gebräuchen ist nicht als Tierquälerei gem § 222 StGB strafbar.

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