vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine fiktiven Heilungskosten/Rechtsprechungsänderung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 109 Heft 2 v. 20.2.1998

§ 1325 ABGB:

Die Kosten einer künftigen Heilbehandlung können vom Geschädigten, der die Heilbehandlung ernstlich beabsichtigt, nur vorschußweise begehrt werden. Dem Verletzten gebührt daher kein Ersatz von Heilbehandlungskosten, wenn feststeht, daß die Heilbehandlung unterbleibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!