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Betriebsbegriff und Reichweite des Kündigungsschutzes bei Betriebsübergang

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 129 Heft 2 v. 20.2.1998

§ 3 AVRAG:

Dem Schutzzweck der Betriebsübergangs-RL entspricht es, die Betriebsdefinition des § 34 ArbVG auch bei Prüfung der Frage des Betriebsübergangs im Sinne von Gesetz und RL zugrundezulegen.

Eine in Umgehung des § 3 Abs 1 AVRAG ausgesprochene Kündigung ist nichtig iSd § 879 ABGB. Das Feststellungsbegehren des noch vom Veräußerer (unwirksam) gekündigten Arbeitnehmers wegen Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses kann gegen den Übernehmer gerichtet werden.

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