§§ 934 f ABGB; §§ 61 ff GBG:
Sowohl mangelnde Geschäftsfähigkeit der ursprünglichen Liegenschaftseigentümerin beim Veräußerungsgeschäft als auch eine im Verhältnis zum Übernehmer vorliegende laesio enormis rechtfertigen die Löschungsklage gegen den nunmehr als Eigentümer eingetragenen schlechtgläubigen Rechtsnachfolger des Übernehmers.