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Untersuchungshaft auf Grund bloßen Antrags auf Haftbefehl

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 805 Heft 12 v. 20.12.1998

§ 180 Abs 1 StPO; § 2 Abs 1 GRBG:

Die Verhängung der U-Haft ohne Antrag des Staatsanwalts ist keineswegs eine bloße Formwidrigkeit, sondern stellt eine Grundrechtsverletzung iS des § 2 Abs 1 GRBG dar.

Der Antrag des Staatsanwalts auf Einleitung der Voruntersuchung und auf Erlassung eines Haftbefehls darf nicht als solcher auf Verhängung der U-Haft gedeutet werden.

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