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Klage auf Benützungsentgelt wegen titelloser Benützung fällt nicht unter Art 16 Nr 1 lit a LGVÜ

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 731 Heft 11 v. 20.11.1998

Art 16 Nr 1 lit a LGVÜ:

Eine Klage auf Zahlung eines Benützungsentgelts wegen titelloser Benützung einer Wohnung hat jedenfalls dann nicht iSd Art 16 Nr 1 lit a die Miete von unbeweglichen Sachen zum Gegenstand, wenn ein Mietvertrag nie wirksam zustandegekommen ist.

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