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Vollstreckung des Anspruchs des Bürgen auf Freistellung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 664 Heft 10 v. 20.10.1998

§§ 353 und 354 Abs 1 EO:

Der Anspruch des Bürgen gegen den Hauptschuldner auf Freistellung von der Bürgenhaftung ist kein solcher auf Vornahme einer unvertretbaren Handlung und daher nicht nach § 354 Abs 1, sondern nach § 353 EO zu vollstrecken.

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