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Form der Einforderung und Verwendungsverpflichtung der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge im WGG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 650 Heft 10 v. 20.10.1998

§ 14d Abs 4 WGG; §§ 886 und 1432 ABGB:

§ 14d Abs 4 WGG schreibt die schriftliche „Bekanntgabe“ der Einforderung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen vor, wobei Inhalt dieses Schreibens auch die Verpflichtungserklärung des Vermieters zu sein hat, die eingehobenen Beträge (mit gewissen Modifikationen und Einschränkungen) zur Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten zu verwenden.

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