Der Vortrag behandelt mit dem Schuldbegriff ein Grundproblem der Strafrechtstheorie rechtsvergleichend in Deutschland und Österreich. Im historischen Teil werden der psychologische und normative Schuldbegriff dargestellt und die charakterologische Schuldauffassung in Österreich erklärt. Der Hauptteil befaßt sich mit dem Problem der Willensfreiheit im Hinblick auf den strafrechtlichen Schuldbegriff in beiden Ländern. Zum Schluß kommen die Gegner des Schuldprinzips zum Wort. Es wird gezeigt, daß die Reform des Sanktionensystems durch konsensuale Lösungen kein Ende des Schuldprinzips bedeutet.