§ 324 Abs 3 ASVG; §§ 291a und 292k EO:
Den Vorschriften über die Pfändungsfreiheit des Existenzminimums ist auch bei Heimaufenthalt des Verpflichteten die gesamte Pension des Verpflichteten und nicht nur der von der Legalzession an den Sozialhilfeträger nicht erfaßte Teil zugrundezulegen.