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Betriebssicherheit von EDV-Anlagen nach § 922 ABGB - Aufklärungspflicht des Lieferanten einer EDV-Anlage - Rechtliche Einheit bei Verträgen über ein EDV-System - Koordinationspflicht bei verschiedenen Leistungstypen (Hardware und Software)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 458 Heft 7 v. 20.7.1997

§§ 922, 1165 und 1168a ABGB:

Beim Abschluß von Verträgen mit verschiedenen Lieferanten ist gewöhnlich kein einheitliches Rechtsgeschäft über die EDV-Anlage und die Software anzunehmen.

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