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Drittschaden bei obligatorischer Gefahrverlagerung......*)*)Erweiterte Fassung eines Vortrages, den der Autor am 23.10.1996 im Rahmen des Privatissimums aus Privatrecht der Professoren F. Bydlinski, Koziol und Vizepräs. des OGH i.R. Schubert gehalten hat. Herrn Kollegen Meinhard Lukas danke ich sehr herzlich dafür,

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Raimund BollenbergerJBl 1997, 284 Heft 5 v. 20.5.1997

Zur Frage der Drittschadensliquidation in den Schenkungs- und Kauffällen werden, grob eingeteilt, in Österreich wie in Deutschland zwei gegensätzliche Meinungen vertreten. Der Beitrag schlägt eine vermittelnde Lösung vor, die sich insb auf den Gedanken der Schadensverlagerung stützt.

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