Zur Frage der Drittschadensliquidation in den Schenkungs- und Kauffällen werden, grob eingeteilt, in Österreich wie in Deutschland zwei gegensätzliche Meinungen vertreten. Der Beitrag schlägt eine vermittelnde Lösung vor, die sich insb auf den Gedanken der Schadensverlagerung stützt.