vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausschlagung eines Vermächtnisses mit Vorbehalt des Pflichtteils

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 166 Heft 3 v. 20.3.1997

§§ 774 und 808 ABGB:

Der Noterbe kann eine belastete Zuwendung nicht mit der Wirkung ausschlagen, daß er den Geldpflichtteil erhält. § 808 Satz 3 ABGB gibt ihm bloß das Recht, den zugewandten Erbteil teilweise, das heißt, soweit er den Pflichtteil deckt, lastenfrei anzunehmen und die unbequeme Mehrzuwendung auszuschlagen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!