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Relevierung von Verbotsirrtümern im Geschworenengerichtsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 122 Heft 2 v. 20.2.1997

§ 9 StGB; § 345 Abs 1 Z 10a StPO:

Die Vorwerfbarkeit eines Verbotsirrtums gem § 9 StGB kann insb dann ausgeschlossen sein, wenn der Täter fachkundigen Rat einer verläßlichen, sachlich kompetenten Stelle, die über den gesamten Sachverhalt informiert wurde, eingeholt hat.

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