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Probleme bei der Umsetzung zivilrechtlicher EU-Richtlinien am Beispiel der Time-Sharing-Richtlinie*)*)Dem Beitrag liegt ein Vortrag zugrunde, den der Autor am 6. 11. 1996 im Rahmen des von den Professoren F. Bydlinski und Koziol sowie vom Vizepräsidenten des OGH iR. Schubert veranstalteten Privatissimums aus Privatrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gehalten hat. Die Vortragsform wurde beibehalten.

AufsätzeDr. Johannes StabentheinerJBl 1997, 65 Heft 2 v. 20.2.1997

Auch das allgemeine Privatrecht wird in zunehmendem Maße durch zivilrechtliche Richtlinien der Europäischen Union - vor allem solche zum Bereich des Vertragsrechts aus dem Aspekt des Verbraucherschutzes - tangiert und gestaltet. Anhand einer Kategorisierung von Richtlinienrecht nach dessen Regelungsintensität versucht der Autor aufzuzeigen, daß die Umsetzung solcher Richtlinien vom mitgliedstaatlichen Gesetzgeber kreative und sensible Adaptierungs- und Ergänzungsarbeit verlangt. Die dabei auftretenden Fragen und Probleme werden exemplarisch an der Umsetzung der „Time-Sharing-Richtlinie“ durch das gerade im Entstehen begriffene Teilzeitnutzungsgesetz dargestellt. Zu diesem Zweck werden einzelne Regelungen der Richtlinie sowie Art und Weise ihrer Transformation in das österr Recht ebenso behandelt wie so mancher genuin innerstaatliche Norminhalt des beabsichtigten Teilzeitnutzungsgesetzes, etwa über den grundbücherlichen Insolvenzschutz der Erwerber durch die fakultativ angebotenen Instrumente der Treuhänderhypothek und der Reallast des Betreibens der Teilzeitnutzungsanlage.

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