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Keine Oppositionsklage gegen vollstreckbaren Notariatsakt wegen Preisminderung oder Irrtumsanfechtung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 791 Heft 12 v. 20.12.1997

§§ 870 ff, 933 und 1438 ABGB; § 35 EO:

Jede zivilrechtliche Aufrechnungserklärung, die nach Errichtung eines vollstreckbaren Notariatsaktes abgegeben wurde, rechtfertigt die Oppositionsklage, da dem Notariatsakt mangels Rechtskraft die Präklusionswirkung gerichtlicher Exekutionstitel fehlt.

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