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Gewissen contra Schadensminderungspflicht

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Stephan Korinek und Univ.-Ass. Mag. Andreas VonkilchJBl 1997, 756 Heft 12 v. 20.12.1997

Die Kollision von Gewissen und Schadensminderungspflicht iS des § 1304 ABGB stellt einen Aspekt der Drittwirkung von Grundrechten dar, dem in Österreich literarisch bislang noch keine Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Im folgenden wird - ausgehend von einer konkreten Entscheidung des OLG Innsbruck - die Haftungslage in Fällen untersucht, in denen der Geschädigte eine medizinisch indizierte Behandlung aus Gewissensgründen verweigert.

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