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Untergang des Sicherungseigentums durch Entfernen der Zeichen für symbolische Übergabe

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 714 Heft 11 v. 20.11.1997

§§ 452 und 467 ABGB:

Die analoge Anwendung des § 467 ABGB auf die Sicherungsübereignung führt - im Falle aufrechter Gewahrsame des Schuldners - zur Konsequenz, daß die - auch zufällige - Entfernung eines für die seinerzeitige Übergabe erforderlichen Zeichens eine Rückstellung der Sache an den Schuldner und damit das Zurückfallen des Eigentums an diesen bewirkt.

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