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Produkthaftung für Strom-Überspannungsschäden

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 739 Heft 11 v. 20.11.1997

§§ 1, 5, 6 und 7 PHG:

Wann elektrischer Strom iSd § 6 PHG „in den Verkehr gebracht“ ist, bleibt offen.

Eine Fehlerhaftigkeit des elektrischen Stromes durch Ansteigen der Spannung von 220 auf 380 Volt aufgrund eines Seilrisses, dessen Ursache ungeklärt ist, der aber jedenfalls nicht auf einen technischen Fehler bei der Stromerzeugung oder des Leitungssystems zurückzuführen ist, liegt mangels berechtigter Sicherheitserwartungen der Abnehmer nicht vor.

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