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Unterhaltsanspruch während Ausbildung zu einem zweiten Beruf

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 650 Heft 10 v. 20.10.1997

§ 140 Abs 1 und 3 ABGB:

Nach Abschluß einer Berufsausbildung ist die Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes grundsätzlich eingetreten. Es verliert seinen Unterhaltsanspruch aber erst, wenn es die Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit unterläßt.

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