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Keine Haftung des Nachbarn für Elementarereignisse

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 658 Heft 10 v. 20.10.1997

§§ 364 ff ABGB:

Nachbarrechtliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn es sich bei der Beeinträchtigung um Elementarereignisse handelt. Wird aber eine im Hinblick auf das Naturwirken besonders gefährliche Nutzungsart gewählt, kann eine nachbarrechtliche Verantwortlichkeit bestehen.

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