§ 105 StGB:
Die Erzwingung des Anhaltens eines Verkehrsteilnehmers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkw verwirklicht das Tatbild der Nötigung durch tatsächlich ausgeübte Gewalt.
OGH 28. 3. 1996, 15 Os 5/96 (LGSt Wien 5. 10. 1995, 3c Vr 326/95)