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Doktoratsstudium und Selbsterhaltungsfähigkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 600 Heft 9 v. 1.9.1996

ABGB § 140

Auch ein Doktoratsstudium kann bei ernsthaftem Betreiben die Selbsterhaltungsfähigkeit hinausschieben. Es kann nicht verlangt werden, daß „mit Sicherheit“ feststeht, daß dadurch die Berufs- und Einkommenschancen des Unterhaltsberechtigten verbessert würden; vielmehr muß genügen, daß der Berechtigte sein Studium in einer Spezialrichtung fortsetzt sowie beendet und dadurch größere Berufschancen als mit der Sponsion allein hat.

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