ABGB § 1358, ABGB § 1360, GBG § 15
Durch Freilassung einer potentiell regreßpflichtigen Liegenschaft vereitelt der Simultanhypothekar zumindest den Zugriff auf die dingliche Sicherheit und bei fehlendem Vermögen des Regreßpflichtigen überhaupt
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