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Regreß der Feuerversicherung gegen einen Mittäter bei Freistellung des anderen wegen Angehörigeneigenschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 398 Heft 6 v. 1.6.1996

VersVG § 67 Abs 2, ABGB § 1302

Haften mehrere Mittäter wegen Unbestimmtheit der Anteile gem § 1302 ABGB solidarisch, so werden die übrigen nicht dadurch von der Haftung befreit, daß einer von ihnen aus persönlichen Gründen nicht haftbar zu machen ist.

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