DHG § 5
Nach neuerer gefestigter Rsp und einem Teil der Lehre verhindert § 5 DHG wirksame konstitutive Anerkenntnisse nach Beendigung des Dienstverhältnisses nicht.
[Hinweis auf Kerschner, DHG 157 mN und denselben, FS Strasser, 1993, 203, 208, 225].
DHG § 5
Nach neuerer gefestigter Rsp und einem Teil der Lehre verhindert § 5 DHG wirksame konstitutive Anerkenntnisse nach Beendigung des Dienstverhältnisses nicht.
[Hinweis auf Kerschner, DHG 157 mN und denselben, FS Strasser, 1993, 203, 208, 225].