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Vollzug einer anderen Haft bei bestehender Untersuchungshaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 333 Heft 5 v. 1.5.1996

StPO § 180 Abs 4

Die bisherige Judikatur, wonach bei Vollziehung einer Strafhaft oder Haft anderer Art gem § 180 Abs 4 StPO die U-Haft nicht bloß zu unterbrechen, sondern aufzuheben und nach dem Vollzug der anderen Haft gegebenenfalls neuerlich zu verhängen sei, wird aufgegeben.

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