ABGB § 1489, ASVG § 332
Da die Forderung auf den Legalzessionar übergeht, wie sie im Zeitpunkt des Rechtsüberganges bestanden
Seite 321
ABGB § 1489, ASVG § 332
Da die Forderung auf den Legalzessionar übergeht, wie sie im Zeitpunkt des Rechtsüberganges bestanden
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