Bisweilen betrauen Erblasser letztwillig eine vom erbrechtlich Bedachten verschiedene Person mit der Verwaltung des Nachlasses. Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen dieser Rechtsfigur, die Grenzen, in denen eine Verwaltung des Nachlasses wirksam angeordnet werden kann (gute Sitten, Pflichtteilsrecht, Höchstdauer der Nachlaßverwaltung), sowie die Möglichkeiten des Erblassers, einer Obstruktion des (der) Erben gegen die Nachlaßverwaltung entgegenzuwirken. Erörtert werden schließlich die Möglichkeiten zur Beendigung der Funktion als Nachlaßverwalter.