vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 31 Abs 3 WRG 1959: Bescheid oder unmittelbare behördliche Befehls- und Zwangsgewalt?

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBL 1996, 198 Heft 3 v. 1.3.1996

WRG 1959 § 31 Abs 3

§ 31 Abs 3 WRG 1959 sieht für die dort geregelten Fälle die Erlassung eines Bescheides sowie - bei Gefahr im Verzug - die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor. Welche Alternative zu wählen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!