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Zulässigkeit der Säumnisklage trotz Aussetzung des Verwaltungsverfahrens vor dem Arbeitsamt (Bundessozialamt)

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Doz. Dr. Herbert FinkJBL 1996, 195 Heft 3 v. 1.3.1996

AVG § 38, ASGG § 67 Abs 1 Z 2

Erläßt das Arbeitsamt (nunmehr: Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) nach Ablauf der sechsmonatigen „Wartefrist“ (§ 67 Abs 1 Z 2 ASGG) einen Bescheid, mit dem die Aussetzung des über die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld eingeleiteten Verwaltungsverfahrens

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