ABGB § 948, ABGB § 1002
Übernimmt jemand als Treuhänder im Interesse von Schenker und Beschenktem die geschenkte Sache, so wirkt ein Widerruf der Schenkung wegen Undanks des Beschenkten auch gegen den Treuhänder.
OGH, 27.01.1995, 7 Ob 503/95
ABGB § 948, ABGB § 1002
Übernimmt jemand als Treuhänder im Interesse von Schenker und Beschenktem die geschenkte Sache, so wirkt ein Widerruf der Schenkung wegen Undanks des Beschenkten auch gegen den Treuhänder.
OGH, 27.01.1995, 7 Ob 503/95