ArbeitszeitG § 14 Abs 2, ArbeitszeitG § 16 Abs 3, ArbeitszeitG § 17 Abs 1, ArbeitszeitG § 28 Abs 1, ArbeitsinspektorenG § 9 Abs 1, ArbeitsinspektorenG § 9 Abs 4, VStG § 5 Abs 1, VStG § 25 Abs 1, B-VG Art 11 Abs 2, B-VG Art 18
Keine Bedenken ob der Bestimmtheit des § 9 Abs 3 ArbIG; das Vorliegen der Voraussetzungen kann durch die GH des öffentlichen Rechts im Zuge der Kontrolle des anschließenden Strafverfahrens überprüft werden.