Die stark steigende Tendenz zur Rechtsvereinheitlichung verlangt auch eine einheitliche Auslegung des Einheitsrechts durch die Gerichte. Dem dienen die übergeordnete Auslegungskompetenz des EuGH und gesetzliche Anweisungen an die nationalen Gerichte zur uniformen Interpretation. Art 7 des UNKR ist dafür ein wichtiges Beispiel, das der Verfasser in seinem Verhältnis zu den klassischen Auslegungsmethoden näher untersucht.