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Uniforme Interpretation von Einheitsprivatrecht - mit besonderer Berücksichtigung von Art 7 UNKR*)*)Die Ausführungen beruhen auf einem Vortrag, den der Verfasser am 28.9.1995 anläßlich des Seminars der rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Linz und Wien in Altmünster/Traunsee gehalten hat.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Ernst A. KramerJBL 1996, 137 Heft 3 v. 1.3.1996

Die stark steigende Tendenz zur Rechtsvereinheitlichung verlangt auch eine einheitliche Auslegung des Einheitsrechts durch die Gerichte. Dem dienen die übergeordnete Auslegungskompetenz des EuGH und gesetzliche Anweisungen an die nationalen Gerichte zur uniformen Interpretation. Art 7 des UNKR ist dafür ein wichtiges Beispiel, das der Verfasser in seinem Verhältnis zu den klassischen Auslegungsmethoden näher untersucht.

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