Bei der Frage, welchen Reformbedarf das österr Schadenersatzrecht hat, plädiert der Verfasser für eine Vereinheitlichung und vorsichtige Erweiterung der Gefährdungshaftungen, eine Pflichthaftpflichtversicherung im Schisport sowie eine Neuregelung der deliktischen Gehilfenhaftung. Er fordert auch eine Aufgabe des „gegliederten Schadensbegriffs“. Die europäischen Entwicklungen, insb das PHG, rechtfertigten eine Zurückhaltung bei der innerstaatlichen Reformarbeit nicht.