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§ 51c VStG: bloße Zuständigkeitsregel innerhalb derselben Behörde

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofV.-Ass. Dr. Magdalena PöschlJBL 1996, 808 Heft 12 v. 1.12.1996

MRK Art 6 Abs 1, VStG § 51c

In Ansehung der Zuständigkeit des Einzelmitgliedes des UVS oder der Kammer ist bei einem Fall wie dem vorliegenden bei meritorischer Erledigung der Berufung die Frage des „gesetzlichen Richters“ nicht zu problematisieren, da § 51c VStG lediglich eine Zuständigkeitsregel innerhalb derselben Behörde darstellt.

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