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Geburtsdatum des betreibenden Gläubigers im Antrag auf Sicherstellungsexekution durch Zwangspfand

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 793 Heft 12 v. 1.12.1996

EO § 54, EO § 88, EO § 370, GBG § 98

Ein Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung eines Pfandrechtes kann auch noch gestellt werden, wenn der zugrundeliegende Exekutionstitel bereits vollstreckbar ist.

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