KO idF vor 1. 7. 2010 § 121
Aus dem Umfang der Rechnungslegungspflicht des Masseverwalters zeigt sich deutlich, daß eine solche Rechnungslegung iSd KO nur vom Masseverwalter selbst, in aller Regel aber nicht von seinen Erben gefordert werden könnte, sodaß eine derartige Verpflichtung der Erben abzulehnen ist.