ABGB § 176
Die Obsorgezuteilung ist zukunftsbezogene Rechtsgestaltung und nur dann sachgerecht, wenn sie auf aktueller Sachverhaltsgrundlage beruht.
Je älter das Kind ist, umso eher ist sein Wunsch nach einem Obsorgewechsel zu berücksichtigen.
ABGB § 176
Die Obsorgezuteilung ist zukunftsbezogene Rechtsgestaltung und nur dann sachgerecht, wenn sie auf aktueller Sachverhaltsgrundlage beruht.
Je älter das Kind ist, umso eher ist sein Wunsch nach einem Obsorgewechsel zu berücksichtigen.