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Recht auf Gebrauch des Slowenischen als Amtssprache

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBL 1996, 712 Heft 11 v. 1.11.1996

VolksgruppenG § 20 Abs 2, B-VG Art 7 Abs 1, B-VG Art 8, Art 7 Z 3 Satz 1 StV von Wien

Die Verfassungsvorschrift des Art 7 Z 3 Satz 1 des StV von Wien trifft eine - Art 8 B-VG (über die Staatssprache der Republik) ergänzende - Sonderregelung zugunsten und zum Schutz sprachlicher Minderheiten. Sie gewährleistet ein subjektives öffentliches Recht.

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