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Franz Bydlinski 65 Jahre

AufsätzeHelmut Koziol , Peter RummelJBL 1996, 710 Heft 11 v. 1.11.1996

Schon zu seinem 60. Geburtstag hatte sich Franz Bydlinski eine Festschrift entschieden verbeten. Einige seiner Schüler konnten das Verbot durch Widmung monographischer Untersuchungen umgehen; inzwischen ist der nun wieder zu Ehrende auch solchen Umgehungsversuchen mahnend entgegengetreten. Es bleibt uns also nur, auf diesem Wege herzlichst zum 20.11.1996 zu gratulieren. Der in JBl 1991, 709 zu findenden Schilderung von Leben und Werk des Jubilars ist die dort noch mit Spannung erwartete Fortsetzung seiner methodisch-rechtsphilosophischen Arbeit anzufügen: Die jüngst erschienene, mit 777 Seiten wahrhaft monumentale Untersuchung „System und Prinzipien des Privatrechts“ ist ein krönender Höhepunkt der Trilogie (vorher: Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff [1982; 2. Aufl 1991]; Fundamentale Rechtsgrundsätze [1988]). Diese umfassende Strukturanalyse des Privatrechts fasziniert neuerlich durch die Verbindung von grundsätzlich-theoretischen Überlegungen mit sorgfältiger dogmatischer Detailarbeit. Alle juristisch Arbeitenden sollten sich an die Hebung der dort verwahrten Schätze machen! Sozusagen „nebenbei“ entstanden einige „kleinere“ Untersuchungen (ua die Monographie „Das Privatrecht im Rechtssystem einer Privatrechtsgesellschaft“ [1994]; die umfangreichen Aufsätze „Zur Haftung der Dienstleistungsberufe in Österreich und nach dem EG-Richtlinienvorschlag“ [JBl 1992, 340], „Themenschwerpunkte der Rechtsphilosophie bzw Rechtstheorie“ [JBl 1994, 361 ff], „Zur Haftung für Erfüllungsgehilfen im Vorbereitungsstadium“ [JBl 1995, 477 ff] und „Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage im österr Recht“ [ÖBA 1996, 499 ff]). In diesem Heft der JBl erscheint die schriftliche Fassung der 2. Walter-Wilburg-Gedächtnisvorlesung. Einiges davon entstammt einer Zeit, in der gesundheitliche Probleme dem Jubilar arg zusetzten. Wir wünschen unserem Lehrer von Herzen völlige Genesung und daß demgemäß seine staunenswerte Schaffenskraft auch mit persönlichem Wohlbefinden verbunden sein möge.

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