Die Arbeit will auf der Grundlage des beweglichen Systemdenkens Walter Wilburgs die Notwendigkeit einer prinzipienorientierten „Makrodogmatik“ aufweisen, die den Tendenzen zur bloß kasuistischen Perspektive und zur Material- und Meinungssammlung mit anschließender Eigenwertung entgegenwirkt. Voraussetzung dafür ist die - näher angesprochene - Herausarbeitung und die methodische Verwendung der tragenden Grundsätze des jeweils in Frage stehenden Rechtsgebietes, was schon die „äußere“ Systembildung und ihre Kriterien rechtstheoretisch bedeutsam macht. Als Beispiel für eine untaugliche „äußere“ Systembildung wie für eine weiterführende Herausarbeitung ergänzender privatrechtlicher Grundsätze dient die Diskussion um den „Verbraucherschutz“.