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Anteilige Unterhaltspflicht der Eltern / Begriff der Betreuung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 651 Heft 10 v. 1.10.1996

ABGB § 140, ABGB § 271

Grundsätzlich ist jeder Elternteil, der das Sorgerecht über den Minderjährigen ausübt, zur Antragstellung im Unterhaltsverfahren legitimiert. Allein der Umstand, daß dem sorgeberechtigten Elternteil ein gewisses Eigeninteresse an der Unterhaltsfestsetzung zukommt, bildet keinen Grund für die Bestellung eines Kollisionskurators.

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