ABGB § 1079, ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297
Wer sich nur auf ein nichtverbüchertes Vorkaufsrecht berufen kann, hat nur unter der Voraussetzung der Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte einen Anspruch auf Naturalrestitution gegen den dritten Käufer.