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Abgrenzung von Risikoausschluß und Obliegenheit in der Verkehrshaftungsversicherung/Verhaltenstheorie

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter JaborneggJBL 1995, 463 Heft 7 v. 1.7.1995

VersVG § 6

Mißachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften bei Beförderungen ist ungeachtet ihrer Bezeichnung als „Ausschluß“ nach der Verhaltenstheorie als Obliegenheitsverletzung zu beurteilen.

Grobes Organisationsverschulden des Versicherungsnehmers.

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