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Importeursbegriff nach PHG (aF)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 456 Heft 7 v. 1.7.1995

PHG § 1 idF vor BGBl 1993/95, PHG § 2 idF vor BGBl 1993/95, PHG § 6 idF vor BGBl 1993/95

Nach dem erklärten Schutzzweck des PHG ist für die Importeurseigenschaft nicht entscheidend, wer die Durchführung des Importvorganges (Über-die-Grenze-Bringen, Verzollen udgl) übernimmt, sondern ist jener Importeur, der als erster Unternehmer in der Vertriebskette seinen Sitz im Inland hat.

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