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Zur Strafbarkeit der sogenannten „Lugurkunde“

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 386 Heft 6 v. 1.6.1995

StGB § 146, StGB § 147 Abs 1 Z 1, StGB § 293

Echte Urkunden mit unrichtigem Inhalt (sogenannte Lugurkunden) sind sowohl Deliktsobjekte der Beweismittelfälschung gem § 293 StGB als auch Mittel zur Begehung des qualifizierten Betruges gem den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 2. Fall StGB.

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