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Pfändungsschutz des Versicherungsnehmers bei Vereinbarung einer Wiederherstellungsklausel

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 373 Heft 6 v. 1.6.1995

VersVG § 97, VersVG § 98, EO § 39 Abs 1 Z 2

Wurde im Versicherungsvertrag eine Wiederherstellungsklausel nach § 97 VersVG vereinbart, so beschränkt § 98 VersVG die Pfändbarkeit der Entschädigungsforderung auf den dort genannten privilegierten Personenkreis. Nicht zu diesem Kreis zählenden Gläubigern ist der Zugriff auf die Forderung entzogen.

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