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Inanspruchnahme eines Vertragsarztes als Wahlarzt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 267 Heft 4 v. 1.4.1995

ASVG § 131, ASVG § 135, ASVG § 342 Abs 2

Notwendige, in den Gesamtverträgen aber nicht vorgesehene Leistungen ist der Versicherte auch dann zu fordern berechtigt, wenn sich die Vertragsärzte - gestützt auf den Vertrag und daher von ihrer Seite berechtigt - weigern, diese Leistungen auf Kosten der Krankenversicherung zu erbringen. Insofern kann auch ein Vertragsarzt im Rahmen einer „anderweitigen“ Krankenbehandlung tätig werden.

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